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Aufgrund der aktuellen Situation und den weiterhin steigenden Infektionszahlen gilt gemäß den Hygiene-Konzepten und Therapie-Richtlinien an der Fachklinik Weinböhla vorerst ein Besucherstopp.

Ausgenommen davon sind offizielle Betreuungspersonen und Personen, die Gutachten erstellen. Auch Institutionen haben die Möglichkeit, sich für Besuche anzumelden. Die Anmeldung sollte bis spätestens 1 Woche vor dem Termin (in Ausnahmefällen auch kurzfristiger) schriftlich erfolgen. Ein Besuch für diese Personengruppe ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 16.30 Uhr realisierbar.

Sollten Sie zu den als Ausnahmen aufgezählten Personen gehören, beachten Sie die 3G-Regel: Voraussetzung zum Betreten der Einrichtung ist die Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden) von einer offiziellen Teststelle (im Ausnahmefall kann dieser bei uns durchgeführt werden) oder eines Impfnachweises (3. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) bzw. eines Genesungsnachweises (nicht älter als 90 Tage; bitte beachten Sie die Hinweise der Bundesregierung zum Genesenen-Status).

Für weitere Details zu den Nachweisen besuchen Sie die FAQ-Seite unter sachsen.de.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind Besuche in der Klinik bzw. auf dem Klinikgelände erlaubt?
Nur in oben genannten Ausnahmefällen darf ein Besuch in der Klinik erfolgen.

Muss man sich für einen Besuch immer vorab anmelden?
Ja, die Besuchsanmeldung ist vorab erforderlich und erfolgt über den/die jeweils verantwortliche/n Therapeuten/in. Die Anmeldung sollte in schriftlicher Form mindestens eine Woche vor dem gewünschten Besuch vom Rehabilitierenden gestellt werden. Besuche durch akut kranke Personen sowie Kontaktpersonen von an Corona Erkrankten sind nicht gestattet. Diese Einschränkungen sind vorab telefonisch zu erfragen und bei der schriftlichen Besuchsannmeldung zu vermerken.

Besteht die Verpflichtung, FFP-2-Masken bzw. medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen?
Ja, in der Klinik besteht Tragepflicht von FFP-2-Masken bzw. medizinischem Mund-Nasen-Schutz.

Wo genau darf man sich als Gast aufhalten?
Bei Besuchen in der Klinik werden die Räumlichkeiten durch den Empfang zugewiesen, der Aufenthalt in sonstigen Bereichen der Klinik und in den Patientenzimmern ist nicht erlaubt.

Dürfen Gäste und Rehabilitanden zusammen das Klinikgelände verlassen?
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, denen entsprechend ihrer Therapiephase Ausgang erlaubt ist, dürfen zum Zwecke des Empfangs von Besuchen das Klinikgelände innerhalb der gültigen Ausgangszeiten verlassen.

Wir bitten zusätzlich um Einhaltung der geltenden Hygiene-Vorschriften und danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

Fachklinik Weinböhla